Menu

Aktuelle Immobilien-News von Ihrem Profi-Immobilienmakler in Darmstadt


Immobilien-News-Bereich von immo for you - Immobilien Darmstadt. Ihr Profi-Immobilienmakler für Darmstadt, Bergstrasse, Odenwald, Ried und die Region südlich Frankfurt informiert Sie hier mit Aktuellem aus dem Bereich der Immobilien - für Privat, Gewerbe und Immobilien Makler.
 

Makler und Provision – was gibt es zu beachten?

Veröffentlicht von NV, am [PUBL_DATE]
Aktuelle Immobilien-News von Ihrem Profi-Immobilienmakler in Darmstadt >>

© fotolia.de/ pressmaster

© fotolia.de/ pressmaster

Auf der Suche nach einer Wohnung informieren sich viele Menschen in Tageszeitungen oder surfen im World Wide Web auf entsprechenden Angebotsseiten. Häufig stoßen sie dabei auch auf Wohnungsinserate, die von einem Makler vermittelt werden. Während einige Wohnungssuchende weder Kosten noch Mühen scheuen und für die Suche nach einer neuen Bleibe einen professionellen Makler engagieren, schrecken an Andere beim Gedanken an Makler eher zurück, da sie an hohe Provisionen oder an Horror-Geschichten denken, in denen ahnungslose Mieter von ihrem Wohnungsvermittler über den Tisch gezogen wurden. Dabei haben Makler in Deutschland zu Unrecht ein fragwürdiges Image. Wer auf Wohnungssuche mit Makler einiges beachtet, findet mit Sicherheit einen seriösen Makler und eine passende Wohnung.

Als Makler versteht man auf dem Immobilienmarkt selbstständige und unabhängige Vermittler von Wohnungen und Häusern. Dabei unterliegt die Arbeit von Immobilienmaklern strengen Vorschriften und Grundsätzen, die seine Tätigkeiten und Arbeitsweise reglementieren. Dieser Verhaltenskodex schreibt auch vor, wann ein Makler sein Gehalt beziehungsweise seine Maklercourtage erhält.

Provision nur bei Vermittlung

Eine Provision muss der Kunde generell nur dann zahlen, wenn ein Vertrag mit dem Makler abschlossen wurde beziehungsweise wenn der Makler eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat, was durch einen abgeschlossenen Kauf- oder Mietvertrag nachgewiesen werden muss. Zudem ist der Kunde nicht verpflichtet, dem Makler einen Vorschuss zu leisten, im Gegenteil. Das ist sogar verboten. Wer seinem Makler die Courtage auf dessen Wunsch bereits per Vorkasse geleistet hat bevor überhaupt ein Mietvertrag zustande gekommen ist, kann den Betrag innerhalb von vier Jahren nach der Zahlung zurückfordern.

Wie viel Courtage bekommt der Makler?

Wie viel Courtage ein Makler verlangt, ist ihm weitestgehend selbst überlassen. Bis zu zwei Kaltmieten dürfen Immobilienmakler in Deutschland bei Mietwohnungen verlangen. Bei Eigentumswohnungen und Häusern orientiert sich die Höhe der Maklergebühr an den üblichen Sätzen der Region. Zusätzliche Verwaltungsgebühren oder sonstige Auslangen dürfen Makler im Übrigen ebenfalls nicht verlangen, mit einer einzigen Ausnahme: Nur wenn die Auslagen des Maklers höher als eine Monatsmiete ausfallen, muss der Wohnungssuchende bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung zahlen.


Quelle: immobild.de

Gändert am: 25.01.2012, um 16:51:16

Zurück

Kommentare

Von , am , um
Kein Kommentar gefunden

Kommentar hinzufügen

 

 

 

 

Bildnachweise:
S
chreibmaschine: © Thorben Wengert /
pixelio.de