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Was passiert bei Scheidung mit der gemeinsamen Wohnung?

Veröffentlicht von NV, am [PUBL_DATE]
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© fotolia.de/ Gina Sanders

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Leider hält nicht jede Ehe für immer. Wenn ein paar sich nach langjähriger Ehe trennt, muss das gemeinsame Hab und Gut aufgeteilt werden. So einen Rosenkrieg mit Zickenterror, übler Nachrede und fliegenden Untertassen kennt man wohl eher von gescheiterten Promi-Ehen, über die in den Medien gerne berichtet wird. Im wahren Leben aller nicht- Prominenten geht eine Scheidung aufgrund des Fehlens der medialen Aufmerksamkeit etwas gemäßigter zu. Doch in einigen Fällen kann es schon einmal zu heftigem Streit kommen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, was nach der Trennung mit der gemeinsamen Wohnung geschehen soll? Wem steht die Wohnung zu, wenn beide Ehepartner die Miete gleichberechtigt untereinander aufgeteilt haben? Was ist, wenn der Partner Ansprüche stellt, obwohl man die Eigentumswohnung zum größten Teil selbst bezahlt hat. In solchen Fällen schafft ein Blick ins Mietrecht Aufklärung.

Gemeinsame Pflichten trotz Scheidung und Auszug

Wenn sich ein Paar nach langjähriger Ehe scheiden lässt, sind wird die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums oft zum leidigen Streitthema. Besonders problematisch wird es, wenn das Paar auch in der Trennungszeit gemeinsam wohnt. Sind beide Partner als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag eingetragen, kann aus dieser Situation ein mitunter kostspieliges Unterfangen resultieren. So muss nach der Trennung entschieden werden, wer die Wohnung behalten darf und wer nach der Trennung ausziehen muss. Zudem muss geklärt werden, ob sich die Wohnung kündigen lässt beziehungsweise ob der ausziehende Partner aus dem Mietvertrag entlassen werden kann.

Werde beide Partner im Mietvertrag als gleichberechtigte Hauptmieter aufgeführt, dann gelten auch beide als Vertragspartner des Vermieters und somit als Gesamtschuldner. Auch nach der Scheidung und nach dem Auszug aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung ist der ausgezogene Partner nicht von seiner Pflicht gegenüber dem Vermieter entbunden. Dies gilt selbst dann, wenn der Ausgezogene sein ehemaliges Zuhause vollständig aufgegeben hat und der ehemalige Partner die Mietkosten alleine trägt. Vollständige aus dem Mietverhältnis austreten kann der ausgezogene Ehepartner nur, wenn Vermieter und Ehepartner ihr Einverständnis hierzu erklären.

Familiengericht: Ehewohnung zugewiesen

Was aber, wenn sich der Partner weigert, den Auszug des ehemaligen Lebenspartners rechtlich abzusegnen? Verweigert der Partner sein Einverständnis zum Austritt aus dem Mietvertrag, führt der Weg meist zum Familiengericht. Dort kann ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung gestellt werden. Meist erhält im Laufe des Verfahrens einer der beiden Partner das alleinige Wohnrecht in der Wohnung zugesprochen.

 

Quelle: immobild.de

Gändert am: 25.01.2012, um 17:16:00

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